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Anbieter von Sexauktionen muss Daten preisgeben

Dienstag, Februar 12th, 2008

Das Stuttgarter Landgericht hat einen Anbieter von Online Sex-Auktionen zur Preisgabe der Identität von sechs Kunden verurteilt. Eine Frau hatte bei dem Anbieter mehrere Sexdates versteigert und war schwanger geworden. Die Frau verlangte vom Anbieter die Preisgabe der Identität der sechs infrage kommenden Männer von denen sie lediglich deren Nicknamen kannte. Der Anbieter der Online Auktionen hat sich in den Geschäftsbedingungen zur Geheimhaltung der Kundendaten verpflichtet. Das Gericht entschied aber dass das Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft wichtiger sei als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten. 

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